Anlageprozess

 

Der Stiftungsrat als oberstes Organ ist verantwortlich für die Anlageorganisation und die Zusammensetzung der Anlagestrategien. Er bestimmt die Mitglieder der Anlage- und Immobilienkommission und die Umsetzung des Investment Controllings.

Die Anlagekommission organisiert und überwacht die Umsetzung der Anlagestrategien, trifft die taktischen Anlageentscheide und wählt die Vermögensverwalter nach dem „Best-in-Class“-Prinzip aus.

Die Vermögensverwalter verwalten das ihnen zugewiesene Vermögen gemäss den Vorgaben des Anlagereglements und der Mandatsrichtlinien.

Das Investment Controlling überwacht die Vermögensverwalter und ist verantwortlich für das Anlagereporting.

 

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