Leistungen
Bei der Ausgestaltung der BVG-Leistungen sind flexible Lösungen möglich, zugeschnitten auf die aktuelle Situation der Versicherten und deren Anforderungen. Alle Leistungen aus der 2. Säule sind übersichtlich und leicht verständlich auf dem Vorsorgeausweis der Mitarbeitenden dargestellt.
Altersleistungen: Rente oder Auszahlung
Die Altersleistungen der beruflichen Vorsorge werden nach dem Beitragsprimat berechnet. Das bedeutet, dass das angesparte Kapital als Basis für die Berechnung dient. Das bei der Pensionierung vorhandene Sparkapital wird mit dem individuell festgelegten Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet. Selbstverständlich kann das Kapital auch teilweise oder vollständig bezogen werden.
